Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Horst Söhl lnh. Thorsten Söhl GmbH

§ 1 Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Horst Söhl lnh.Thorsten Söbl GmbH erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB. Diese gel­ ten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehun­ gen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich ver­ einbart werden. Abweichende Bedingungen des Be­ stellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zu Stande, indem wir das durch die Bestellung des Bestellers abgegebene Vertragsange­ bot durch Auftragsbestätigung annehmen.

(2) Wir behalten uns vor, auch nach Zugang der Auf­ tragsbestätigung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativen Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Wir behalten uns weiter vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu erbringen. Für den Fall, dass die bestellte Ware in einem erheblichen Zeitraum nicht verfügbar ist oder Datenbankfehler vorliegen, kann die Firma Horst Söhl Inh. Thorsten Söhl GmbH die Bestellung nicht ausführen und behält sich den Rücktritt vor. Die Firma Horst Söhl lnh. Thorsten Söhl GmbH wird den Besteller hierüber unverzüglich informieren.

§ 3 Preise
(1) Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.

(2) Die Rechnungen der Firma Horst Söhl lnh.Thorsten Söhl GmbH s ind , sofern nichts anderes vereinbart, so­ fort zur Zahlung fällig. Die Rechnung kann maschinell und ohne Unterschrift erstellt werden.

(3) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug fallen Ver­ zugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jewei­ ligen Basiszinssatz an.

(4) Die Firma Horst Söhl lnh.Thorsten Söhl GmbH behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer ver­ einbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Prei­ se entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

(6) Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch des Bestellers aus dem identischen Vertragsverhältnis stammt.
§ 4 Lieferung
(1) Liefertermine- oder fristen sind stets unverbindlich, es se i denn es ist etwas anderes vereinbart.

(2) Die Lieferfrist verlängert sich bei Ereignissen höher­ er Gewalt in angemessenen Umfang.

(3) Die Firma Horst Söhl lnh. Thorsten Söhl GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Für Nachlieferungen fallen keine Versandkosten an.

(4) Gerät die Firma Horst Söhl lnh.Thorsten Söhl GmbH mit der Erbringung einer Leistung in Verzug, so ist die Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens be­ grenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(5) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von der Firma Horst Söhl Inh. Thorsten Söhl GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Ver­ pflichtung des Bestellers voraus.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

(2) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware mit anderen Waren steht uns Miteigentum im Ver­ hältnis unseres Rechnungswertes an der neuen Ware zu. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, überträgt der Besteller uns bereits jetzt seine Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes und verwahrt sie unentgeltlich für uns.

(3) Der Besteller darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu Marktkonditionen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes auf uns übergeht. Sämtliche Forderungen aus einer Weiterveräußerung werden bereits jetzt an uns in Höhe des Rechnungswertes abgetreten.

(4) Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchti­ gung durch Dritte muss uns der Besteller sofort benachrichtigen.

§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.